Folgende Schadensanzeige geht bei der Versicherung ein:
"Zu zweit im Bett mit Frl. XXX gelegen und ich habe nach einiger Zeit unbemerkt mit den Füßen eine Kerze umgestoßen, die am Kopfende des Bettes auf dem Bettkasten stand. Schwelbrand erst etwas später bemerkt, da im Sinnesrausch verminderte Wahrnehmungsfähigkeit bestand. Ich stehe in keinem Verhältnis mit der Geschädigten! Bitte um Diskretion!"
2. Akt: Rückfrage der Versicherung nach genauerer Schilderung und unterschwelliger Vorwurf der groben Fahrlässigkeit!
3. Akt: Antwort: " Sehr geehrter Herr XXX, bedingt durch längeren Urlaub komme ich erst nun zur, im Schreiben vom 27.05. angekündigten Begründung.
Zur Sache selbst: Die Angelegenheit ist deliziöser als in der Kurzfassung dargestellt, und ich muss gestehen, mir ein wenig peinlich, so dass ich sie in der ersten Schadensmeldung ein wenig vereinfacht dargestellt habe.
Ich bitte Sie zunächst mir dieses nachzusehen.
Der Schaden ereignete sich nicht im Schlaf, sondern während des Beischlafs. Es begann damit dass sich meine normale Schlafzimmerbeleuchtung mit einem verpuffenden Knall verabschiedete. Da es sich um eine 25 Watt Kerzenbirne handelte, hatte ich weder eine Ersatzbirne, noch konnte ich eine andere Birne verwenden. Also was blieb mir übrig? Kerzenlicht war die einzig verfügbare Lichtquelle, genaugenommen waren es Teelichter. Hinzu kam, ich kannte die Dame erst einen Abend - da kommen Kerzenlicht und eine italienische Oper doch gut an.
Kerzen anzuzünden war also eine absolute Notwendigkeit, und Kerzen-, Teelichtschein bewirkt doch zweierlei: erstens es erhellt, zweitens versetzt es uns Menschen in eine bestimmte Stimmung, vermittelt es uns eine Ahnung unserer archaischen Vergangenheit. Und Beischlaf - ist im Sinne von Fortpflanzung notwendig, kann also nie grob fahrlässig sein, und zum anderen auch recht ergötzlich, bei Kerzenlicht vollzogen Ausdruck hoher Kultiviertheit; dazu eine italienische Oper.... Oh la, la.
Liebesspiel ist mit Bewegung verbunden, es bleibt nicht aus das irgendwann das Zudeck fliegt. "Wo bleibt denn die Bedachtsamkeit?" fragen Sie. "Haben Sie sie?". Jedenfalls wurde mir auf einmal ganz heiß um`s Knie, es brannte lichterloh in der Nähe meines rechten Knie`s. Ich riss die Rosen aus der einen, den Blumenstrauß aus der anderen Vase, löschte mit dem Blumenwasser und den Händen. Beim Löschen der ebenfalls Feuer gefangenen Cassette (italienische Oper, Teil zwei) verbrannte ich mir die Fingerkuppen vor Daumen und Zeigefinger meiner rechten Hand. Dank meiner Geistesgegenwart - obzwar die Situation nicht danach war - konnte ich schlimmeres verhindern.
Da können Sie doch nicht sagen das ist grob fahrlässig. Das ist eine Begebenheit aus dem Leben, so normal wie ein Rohrbruch, oder wie wenn die Waschmaschine ausläuft. So was wird doch reguliert!
Unterschrift
P.S.: Der Schaden wurde ohne weitere Nachfragen reguliert
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