Herr Doktor

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Auch ich hätte da mal eine Frage an Sie, Herr Dr. Wie ist das eigentlich geregelt, was den öffentlichen Naheverkehr betrifft? Ich erkläre Ihnen einmal kurz die Situation: Ich bin zu 100% Blind, würde aber auch gern in den Puff gehen dürfen. Nun, in der Blindengeldpauschale sind die Kosten eines Puffbesuchs nicht berücksichtigt. Daher meine Frage: Ich stelle sie Ihnen deshalb, weil ich feststellen durfte, dass sie neben Ihren Fähigkeiten als Mediziner auch noch welche im Rechts und Gesundheitswesen besitzen. Jetzt dann aber doch die Frage: In meinem Schwerbeschädigten-Ausweis steht, dass ich kostenlosen Anspruch auf den öffentlichen Naheverkehr im Umkreis bis zu 50 KM habe. Außerdem habe ich dann noch eine Begleitperson frei.
Sehe ich jetzt folgende Punkte richtig:

  • Darf ich damit auch den Puff besuchen, weil "Öffentlicher Nahe/Personenverkehr."?
  • Darf dann meine Begleitperson auch mit?
  • Vorbemerkung und Nachtrag:
  • In meinem Ausweis steht ferner, dass generell folgendes gilt: Die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson ist vorhanden. Für Fahrten innerdeutsch außerhalb der 50 KM-Zone gilt: Der schwerbehinderte bezahlt den für ihn notwendigen Preis, während der Begleiter in der Summe berücksichtigt wird. So. Und jetzt weiter mit Punkt 4
  • Wenn ich mir das richtig vorstelle: Kann ich dann auch in einen Puff meiner Wahl und brauch dann nur für einen zu bezahlen? ;-) Es wäre sehr nett und hilfreich, wenn sie mir dort hingehend weiterhelfen könnten.

Mit sehr freundlichem Gruß Verbleibt: Ihr Daniel Sommerfeld.

Sehr geehrter Herr Sommerfeld,

tjaaaa, ähhhh, uppps, mmmmh ????????????? ich bin - was nicht oft vorkommt - sprachlos!! Öffentlichen Nahverkehr kenne ich ja. auch bei uns gibt es Busse, Bahnen und Straßenbahnen. ABER WAS BITTE, IST EIN >P U F F< ?????????? kann man so etwas auch über ein Reisebüro buchen??? brauche ich ein Visum zur Einreise??? Ich bin NICHT auf jedem Gebiet Fachmann!!!! vielleicht können ja aber Kollegen von mir ihre frage verstehen und ausführlich beantworten. speziell für behinderte Zeitgenossen - wie sie - sehr geehrter Herr Sommerfeld, wurde deshalb von unserem BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG ein Informationstelefon eingerichtet. bei dieser kostenlosen !!!! Hotline können sie vielfältige Auskünfte einholen und vielleicht kann von amtlicher stelle aus ihre Frage beantwortet werden. Sie erreichen die Hotline zum Nulltarif von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:oo Uhr bis 20:oo Uhr unter der folgenden Rufnummer:
0800 - 151 515 - 2
unter dieser Rufnummer kann man fragen zur Jobsuche von behinderten, aber auch allgemeine Fragen zur Pflegeversicherung und spezielle fragen die behinderte betreffen stellen. ansonsten bedanke ich mich bei ihnen, dass sie meine Fähigkeiten und Kenntnisse im Rechtswesen anerkennen - aber da ich kein zugelassener Rechtsanwalt bin, darf ich ihnen leider auch keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben. danke für ihr Verständnis.
mit der Hoffnung ihnen etwas weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit allerfreundlichsten grüßen ihr Dr. Hohmann
PS. für diese allgemeine Auskunft erhalten Sie von mir KEINE Rechnung!